GEORGI

  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Schulungen
  • Karriere
  • Weiterbildungen

Auch im Bereich juristische Schulungen/ Weiterbildungen bieten wir Ihnen die Kompetenz aus fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Pflege/ des Pflegerechts. Als Jurist ist Herr Tobias Georgi als Hochschullehrer und Dozent für Rechtsfragen im Pflegebereich in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Diensten und bei verschiedenen Bildungsträgern tätig.

Sowohl der Bereich der Aus- und Weiterbildung als auch Inhouse-Seminare und auch Tagungen im Bereich des Rechts werden hier seit vielen Jahren begleitet.

Eine kleine Auswahl der Themen finden Sie hier:

Straf- und Haftungsrecht in der Pflege Teil I (Grundlagenkurs)

  • Inkl. neuer Gerichtsurteile bzgl. Aufsichtspflicht, Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Seitengitter, Medikamente, Fixierungen)
  • Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung (Fixierungen), rechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation, Fotodokumentation… – inkl. Bereitstellung aktueller Mustervorlagen

Straf- und Haftungsrecht in der Pflege Teil II (Voraussetzung ist Grundlagenkurs)

  • Empfohlener Aufbaukurs für Teilnehmer des obigen Kurses – Fallbesprechungen inkl. neuer Gerichtsurteile Pflege

Arbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsrecht gem. § 611 ff. BGB; Arten von Arbeitsverträgen Mutterschutzrecht, Kündigungsschutzgesetz; Teilzeitbefristungsgesetz; fristlose/ fristgerechte Kündigung – Anforderungen:; Pflichten Arbeitgeber/ Arbeitnehmer, Tarifvertragsrecht, Arbeitszeitgesetz (Höchstdauer, Sonn- und Feiertagsarbeit); Jugendarbeitsschutzgesetz

Arbeitssicherheit – Anforderungen an den Arbeitgeber (für Unternahmen ab 10 Mitarbeiter)

  • Arbeitssicherheitstechnische Anforderungen an den Unternehmer gem. gesetzlicher Vorgaben (DGUV Vorschrift 2 sowie Arbeitssicherheitsgesetz); Berechnung der Einsatzzeit, Aufgaben Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Arbeitsmediziner; Sicherheits-beauftragte, Arbeitsschutzausschuss, Gefährdungsbeurteilungen; Umgang mit Gefahrstoffen; Anforderungen der neuen Arbeitsstättenrichtlinie; Aufsichtsorgane im Arbeitsschutz sowie deren Befugnisse

Medizinprodukterecht

  • Welche Veränderungen ergeben sich durch die Umsetzung der Medical Device Regulation (MDR) sowie des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MPDG) aus 05/2021 in Ihrem Unternehmen: Welche gesetzlichen Anforde¬rungen bestehen an Alten- und Pflegeeinrichtungen/ ambulanten Einrichtungen?
  • Umsetzung der Melde- und Anzeigepflichten aus der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) – was sind „mutmaßlich schwerwiegende Vorkom¬mnisse“ beim Betrieb von Medizinprodukten und wie bzw. wo sind diese verpflichtend anzuzeigen. Fol¬gen unterlassener Anzeigen für den Betreiber und Anwender.
  • Welche Änderungen ergeben sich für Pflegeeinrichtungen durch die aktuellen Änderungen der Medizinpro¬duktebe-treiberverordnung (MPBetreibV) –allgemeine Informationen sowie Ge¬richtsurteile zur Betreibereigenschaft. Wie setzt die Pflegeeinrichtung die Anforderungen an Betrei¬ber und Anwender von Medizinprodukten rechts¬sicher um? Welche sonstigen Aufgaben ergeben sich für den Unternehmer/Aufgaben des Medizinproduktebe¬auftragten in der Pflege (ab 20 MA)?
  • Weiterhin werden Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen zu sämtlichen neuen Prüfvorga¬ben der obersten Landesbehörden anhand deren Prüfkriterien sowie der Berufsgenossenschaften im Bereich der Medizinprodukte (Pflegebet-ten, Antidekubitussysteme, He¬be¬lifter u.a.) sowie der allgemeinen technischen Sicherheit vermittelt. Gesetzliche Grundlagen sind hierbei die DIN EN 62353, DIN VDE 0702 sowie die DGUV Vorschrift 3.

Betreuungsrecht

  • Regelungen Betreuungsrechtsänderungsgesetze – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung gem. § 1901a BGB, Betreuungsverfügung, Einrichtung / Ablauf einer Betreuung – inkl. Bereitstellung aktueller Mustervorlagen sowie Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte

Weitere Themen gern auf Nachfrage.