Bei Bedarf stellt Ihnen das Ing. Büro GEORGI gern einen Brandschutzbeauftragten beratend zur Seite.
Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?
Der Brandschutzbeauftragte (BSB) überwacht die Umsetzung der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen, welche durch Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung, Arbeitsschutzgesetz einschließlich der untergeordneten Richtlinien und Vorschriften vorgegeben werden.
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, Altenpflegeheimen größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Um die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten in einer Einrichtung der Altenhilfe oder in Kliniken/ Krankenhäusern zu ermitteln, müssen zunächst in einer Gefährdungsbeurteilung die betriebsspezifischen Brandgefahren und damit verbundenen Risiken individuell ermittelt werden.
Brandschutzbeauftragte sind notwendig in Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiko.