Gern stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Sicherheitsfachkraft gem. § 2 der DGUV Vorschrift 2 zur Seite.
Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung beratend unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren oder wenn möglich ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen einfach sicherer und damit attraktiver für Mitarbeiter machen.
Gerade auf die in der Pflege relevanten Dinge im Arbeitsschutz wie Biostoffe, die Verknüpfung von Arbeitsschutz und Hygiene, geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Keimen/ Infektionen, Medizinprodukte sowie sämtliche rechtliche Grundlagen hat sich unser Ing. Büro GEORGI spezialisiert.
Hier bieten wir Ihnen im Rahmen der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung das Wissen aus der Betreuung von derzeit fast 300 Kliniken, Krankenhäusern, Hospizen sowie ambulanten Pflegediensten in denen wir unser Arbeitsschutz – Managementsystem etabliert haben.