GEORGI

  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Schulungen
  • Karriere
  • Weiterbildungen

Gern stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Sicherheitsfachkraft gem. § 2 der DGUV Vorschrift 2 zur Seite.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung beratend unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren oder wenn möglich ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen einfach sicherer und damit attraktiver für Mitarbeiter machen.

Gerade auf die in der Pflege relevanten Dinge im Arbeitsschutz wie Biostoffe, die Verknüpfung von Arbeitsschutz und Hygiene, geeignete Schutzausrüstung für den Umgang mit Keimen/ Infektionen, Medizinprodukte sowie sämtliche rechtliche Grundlagen hat sich unser Ing. Büro GEORGI spezialisiert.

Hier bieten wir Ihnen im Rahmen der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung das Wissen aus der Betreuung von derzeit fast 300 Kliniken, Krankenhäusern, Hospizen sowie ambulanten Pflegediensten in denen wir unser Arbeitsschutz – Managementsystem etabliert haben.

Unsere Arbeitssicherheitsbetreuung beinhaltet weiterhin:

  • Leitung der ASA-Sitzungen sowie Protokollführung
  • Betriebsbegehungen inkl. ausführlicher teils bebilderter Dokumentation im Hinblick auf Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und vorbeugenden Brandschutz – Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Umfassende Informationen über neue Normen und Vorschriften – werden von uns z.T. gestellt
  • Beratung mit Führungskräften zur weiteren Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Schulung / Unterweisung aller Mitarbeiter
    (Arbeitssicherheit, vorbeugender Brandschutz)
  • Überprüfung der Organisation des Unfallmeldewesens (Analyse geschehener Unfälle)
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt (gemeinsame Begehungen soweit gewünscht)
  • Beratung beim Kauf von Geräten und Anlagen sowie bei der Planung, Einrichtung und Inbetriebnahme von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
    • Unterstützung bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters
    • Hilfe bei der Erstellung von Gefahrstoff- und Biostoffbetriebsanweisungen gem. Gefahrstoff-/ Biostoffverordnung
    • Erstellung allgemeiner Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Gefährdung der verschiedenen Mitarbeiter (Pflege / Biostoffe / Verwaltung)